kvt Kassenärztliche
Vereinigung Thüringen

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Infektionskrankheiten (meldepflichtige)

 

Meldung nicht vergessen

Meldungen über die in § 6 IfSG sowie in der Thüringer Infektionskrankheitenmeldeverordnung (ThürIfKrMVO) aufgeführten Infektionskrankheiten müssen innerhalb von 24 Stunden an das zuständige Gesundheitsamt übermittelt werden. Das Land Thüringen stellt hierfür ein Meldeformular zur Verfügung. Dieses hilft dabei, die Vollständigkeit der gemachten Angaben zu überprüfen und zu gewährleisten und so zeitraubende Rückfragen der Gesundheitsämter zu vermeiden. Es enthält auch eine Übersicht, bei welchen Erregern die Erkrankung, der Verdacht oder ein Todesfall meldepflichtig sind.