kvt Kassenärztliche
Vereinigung Thüringen

Berufene Vertreter in den Selbstverwaltungsgremien für die Legislaturperiode von 2023 bis 2028

Kommissionen zur Qualitätssicherung

Eine wichtige Komponente zur Qualitätssicherung stellen die Qualitätssicherungskommissionen dar. Gemäß Qualitätssicherungs-Richtlinien der KBV kann die KV  zur Unterstützung ihrer Aufgaben Qualitätssicherungskommissionen einrichten. Der Vorstand beruft den Vorsitzenden der jeweiligen Qualitätssicherungskommission und die weiteren Mitglieder.

Die Qualitätssicherungskommissionen haben die Aufgabe, bei Anträgen auf Durchführung und Abrechnung von Leistungen mit Qualifikationsvorbehalt die fachliche Befähigung des Antragstellers aufgrund vorgelegter Zeugnisse und Bescheinigungen und/oder durch ein Kolloquium zu überprüfen und die Entscheidung der Kassenärztlichen Vereinigung vorzubereiten.

Die Durchführung von Qualitätsprüfungen im Einzelfall (Stichproben) erfolgt ebenfalls in Zusammenarbeit mit der für den jeweiligen Bereich zuständigen Qualitätssicherungskommission. Dies gilt insbesondere für Leistungen, für deren Durchführung und Abrechnung gemäß § 135 Abs. 2 SGB V spezielle Anforderungen an die fachliche Befähigung vereinbart wurden.